
Corona: Hinweise für Besichtigungen.
Grundsätzlich ist die Durchführung von Einzelbesichtigungen weiterhin gestattet, soweit diese erforderlich sind. Dabei sollte auf den Gesundheitszustand der teilnehmenden Personen sowie auf die Einhaltung geltender Hygienestandards und wirksamer Schutzmaßnahmen (Mindestabstand 1,5 m – besser 2 m – zur anderen Person, etc.) geachtet werden. Die Desinfektion von Kontaktgriffen und -flächen und das Offenlassen von Innentüren wird ebenfalls empfohlen.
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